Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Koordination der Kontrollen, für die Anstellung von Kontrolleuren, deren Aus- und Weiterbildung, für die Personalführung, für die Finanzen und für die Qualitätssicherung. Der Verantwortliche des Kontrolldienstes ist der Geschäftsführer, welcher verantwortlich ist für die Führung der Inspektionsstelle. Die Qualitätsverantwortliche ist die Stellvertreterin des Geschäftsführers und verantwortlich für die Qualitätssicherung. Der Geschäftsführer und die Stellvertreterin vertreten sich gegenseitig. Die Qualitätsverantwortliche ist Ansprechpartnerin der SAS (Schweizerischen Akkreditierungsstelle).