Biodiversitätsförderflächen (BFF), Qualität II auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN).
Zur Erhaltung und Förderung der natürlichen Artenvielfalt gewährt der Bund Finanzhilfen für die Biodiversitätsförderflächen (BFF) einer bestimmten Qualität (Qualitätsstufe II) auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN).
Beitragsberechtigt für die Qualitätsstufe II sind BFF, welche die Anforderungen an die Qualitätsstufe I erfüllen und die erforderliche botanische Qualität oder Strukturen zur Förderung der Biodiversität aufweisen.
Beitragsberechtigte Flächen sind: extensiv genutzte Wiesen, wenig intensiv genutzte Wiesen, Streueflächen, extensiv genutzte Weiden, Waldweiden, Hochstamm-Feldobstbäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze und Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt.
Der Bund definiert die Kriterien für die Bewertung der botanischen Qualität und der Strukturen zur Erreichung des Qualitätsniveaus II.
Die Teilnahme ist freiwillig. Der/die Betriebsleiter/-in stellt beim Kanton ein Gesuch, wenn er/sie der Auffassung ist, dass eine BFF die Kriterien der Qualitätsstufe II erfüllt.
Die minimale Verpflichtungsdauer für eine BFF der Qualitätsstufe II beträgt 8 Jahre.
Biodiversitätsförderflächen im Sömmerungsgebiet.
Zur Erhaltung und Förderung des natürlichen Artenreichtums gewährt der Bund im Sömmerungsgebiet für als artenreich angemeldete Wiesenflächen und Streugebiete Beiträge zur Biodiversität, Qualitätsstufe II. Diese Flächen müssen die ökologischen Qualitätskriterien der Direktzahlungsverordnung (DZV) sowie die Anforderungen der Sömmerungszone erfüllen.
Die ökologische Qualität (Qualitätsstufe II) wird anhand von Zeigerpflanzen beurteilt. Die notwendigen Informationen findet man in den herunterladbaren Dokumenten unter der Rubrik "Anweisungen und Anforderungen".
Die Teilnahme ist freiwillig.
Der Kanton hat die "Wiederholungskontrollen" der BFF im Sömmerungsgebiet während der 8 Vertragsjahre an die FIPO delegiert.
Diese zeitintensiven Kontrollen werden im Sommer von Fachspezialisten durchgeführt und können nur schwer mit anderen Kontrollen koordiniert werden. Die Dauer der Kontrolle hängt ab von der Anzahl der angemeldeten Elemente.
Der Betriebsleiter meldet seine Fläche(n) an. Die erste Kontrolle ist eine Anerkennungskontrolle. Wenn die Parzelle oder die Struktur anerkannt wird, erfolgt eine zweite Kontrolle innerhalb von 8 Jahren (obligatorische Mindestnutzungsdauer).
Die Beurteilung einer Sömmerungsfläche erfolgt auf Wunsch des Betriebsleiters. Ein privates Büro oder der FBV können beauftragt werden, diese Anerkennungskontrolle durchzuführen. Die FIPO ist im Sömmerungsgebietwährend der 8 Vertragsjahre nur für die "Wiederholungskontrollen" der BFF-Qualität II beauftragt.