Der Beitrag für die extensive Produktion unter vollständigem Verzicht auf den Einsatz von Fungiziden, Insektiziden, Wachstumsregulatoren und chemisch-synthetischen Stimulatoren der natürlichen Abwehrkräfte zielt darauf ab, das Risiko verringerter Erträge zu kompensieren.
Die Beiträge werden pro Kultur auf dem gesamten Betrieb gewährt. Der Betriebsleiter muss im Voraus entscheiden, bei welchen Kulturen er diese Anforderungen gesamtbetrieblich einhalten will.
Betroffene Kulturen:
*der Beitrag wird nur für Futterweizensorten ausbezahlt, die auf der empfohlenen Sortenliste von swissgranum aufegführt sind.
für jede angemeldete Kultur auf ihrer gesamten Fläche des Betriebes:
Ausnahmen:
Folgende Behandlungen dürfen angewendet werden:
Wenn sich der Landwirt aus agronomischen Gründen im Laufe des Jahres für die Abmeldung einer Extensokultur entscheidet und eine für Extenso nicht erlaubte Behandlung durchführt, beispielsweise wegen eines hohen Drucks von Krankheiten oder Schädlingen, ist es unbedingt erforderlich, Grangeneuve (Sektor Direktzahlungen) spätestens am ersten Arbeitstag nach dieser Behandlung darüber zu informieren.
Vorzubereitende Dokumente: