Die Teilnahme am ethologischen Programm RAUS des Bundes ist freiwillig. Mit diesem Programm soll das Wohlbefinden der Nutztiere durch regelmäßigen Auslauf ins Freie verbessert werden.
Betroffene Tierarten: Rindvieh, Pferdeartige, Ziegen, Schafe, Schweine, Kaninchen, Geflügel, Bisons und Hirsche.
Sämtliche Individuen einer Tierkategorie müssen gemäß den Programmanforderungen gehalten werden, um beitragsberechtigt zu sein.
Weidetiere benötigen
Schweine, Kaninchen und Geflügel müssen täglich mehrere Stunden Auslauf haben.
Der Betriebsleiter muss nachweisen, dass die Tiere den Anforderungen entsprechend Auslauf haben. Die Infrastruktur muss vorhanden, funktionsfähig, konform sein und gebraucht werden.
Der Auslauf muss dokumentiert werden:
Wenn die Anforderungen an den Auslauf durch das Stallhaltungsystem gewährleistet sind, muss der Auslauf nicht dokumentiert werden. Beispiele:
Der Betriebsleiter muss nachweisen, dass die Tiere den Anforderungen entsprechend Auslauf haben. Die Infrastruktur muss vorhanden, funktionsfähig, konform sein und gebraucht werden.
Der Auslauf muss dokumentiert werden:
Wenn die Anforderungen an den Auslauf durch das Stallhaltungsystem gewährleistet sind, muss der Auslauf nicht dokumentiert werden.
Beispiele:
Bei Rindern, Pferdeartigen, Ziegen und Schafen, denen während einer gewissen Zeitspanne täglich Auslauf gewährt wird, muss nur am ersten und am letzten Tag dieser Zeitspanne eine entsprechende Eintragung im Auslaufjournal gemacht werden.
RAUS - Minimalanforderungen 2025 |
RAUS - Minimalanforderungen 2024 |
Zusammenfassung der Normen in der Rindviehaltung |
BLW - Merkblatt Auslaufflächen in oder zwischen Gebäuden |