Dem Betriebsleiter obliegt der Nachweis, dass die Tiere vorschriftsgemäss Auslauf haben. Die Infrastrukturen müssen vorhanden, betriebsbereit, konform und benutzt sein.
Der Auslauf muss dokumentiert werden:
- nach spätestens drei Tagen
- je Gruppe von Tieren mit gemeinsam Auslauf, oder je Einzeltier
- auf den Auslaufjournalen des laufenden Jahres und des Vorjahres
Ist die Einhaltung der Auslaufvorschriften durch das Haltungssystem sichergestellt, muss der Auslauf nicht dokumentiert werden. Beispiele:
- Mutterkühe: der Liegebereich und der Fressbereich sind nur durch einen nicht überdachten Auslaufbereich verbunden. Der Winterauslauf muss nicht dokumentiert werden.
- Milchkühe: Der Zugang zum Melkstand erfolgt über einen nicht überdachten Außenbereich. Der Winterauslauf muss nicht dokumentiert werden. Werden Galtkühe jedoch von der Herde getrennt, muss der Winterauslauf für diese Tiergruppe dokumentiert werden. Im Sommer ist der Weidegang für Milch- und Galtkühe zu dokumentieren.
- Aufzuchtrinder mit täglichem Zugang zu einem Auslauf im Winter, aber nachts im Stall gehalten: Der Winterauslauf muss dokumentiert werden.
- Für Rinder, denen während einer gewissen Zeitspanne dauernd täglich Zugang zu einem Auslauf gewährt wird, muss nur am ersten und am letzten Tag dieser Zeitspanne eine entsprechende Eintragung im Auslaufjournal gemacht werden.
Vorzubereitende Dokumente:
- Weide- und Auslaufjournale des laufenden Jahres und des Vorjahres
- Eventuell Berechnung der Ration und Futterbilanz