Die Anforderungen an die IP-Suisse-Produktion beinhalten zwei Niveaus:
Anforderungen:
Je nach Kultur gelten unterschiedliche Einschränkungen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Die Stickstoffdüngung ist pro Gabe begrenzt. Die detaillierten Anforderungen an die Kultur findet man in den spezifischen Richtlinien von IP-Suisse.
Dieses Label umfasst folgende Tierkategorien: Rindvieh, Schweine, Schafe, Lämmer, Geflügel, Kaninchen
Anforderungen:
Die Tiere müssen gemäß der Verordnung für besonders tierfreundliche Stallhaltung (BTS) gehalten werden.
Die RAUS-Vorschriften (regelmässiger Auslauf ins Freie) müssen bei den meisten Tierkategorien auch erfüllt sein.
Die Verwendung von GVO ist auf allen Produktionsebenen verboten (Futter inbegriffen).
Spezifische Anforderungen pro Tierkategorie
Erfüllung des OeLN gemäss Direktzahlungsverordnung des Bundes
Erfüllung der IP-Suisse-Grundanforderungen
Erfüllung der spezifischen IP-Suisse-Anforderungen pro Label
Die IP-Suisse-Kontrollen werden so weit wie möglich mit den amtlichen Kontrollen koordiniert und im Auftrag von Agrosolution durchgeführt.
Die IP-Suisse-Kontrollen werden so weit wie möglich mit den amtlichen Kontrollen koordiniert und im Auftrag von Agrosolution durchgeführt.
Die Kontrollen werden jährlich durchgeführt und können angemeldet werden oder auch nicht.
Anforderungen und Richtlinien im Pflanzenbau
Anforderungen und Richtlinien in der Tierproduktion