Die geschützte Ursprungsbezeichnung wurde 2007 beim BLW registriert. Ab der Ernte 2013 können die Büschelibirnen nur noch unter der Bezeichnung "Poire à Botzi" verkauft werden.
Die Sorte zeichnet sich dadurch aus, dass aus einer Knospe jeweils ein Büschel von mehreren Birnen wächst; dabei gibt es genaue Qualitätsanforderungen, welche im Pflichtenheft von "Poire à Botzi" beschrieben werden. Die Produktion, die Lagerung des Frischobstes und die Konservenverarbeitung von "Poire à Botzi" erfolgen ausschliesslich innerhalb der Grenzen des Kantons Freiburg einschliesslich der beiden berner Exklaven Clavaleyres und Münchenwiler sowie der Bezirke Avenches und Payerne und der Gemeinden Yvonand und Dompierre des Kantons Waadt. Die Pflanzung von Bäumen zur Produktion von "Poire à Botzi" ist bis in eine Höhenlage von maximal 900 m ü. M. gestattet.
Die Kontrollen werden während oder sofort nach der Ernte von Obstbauspezialisten der FIPO durchgeführt. Deshalb können diese Kontrollen nur mit OeLN-Obstbau-Kontrollen koordiniert werden.
Während der Kontrolle muss zwingend ein Teil der Ernte sortiert sein, damit der Kontrolleur die Kalibrierung der zu verkaufenden Birnen überprüfen kann. Die Kalibrierung muss zwischen 35 und 55 mm liegen.
Kontrollrythmus:
Vorzubereitende Dokumente für die Kontrolle
Die Kontrollkosten werden vom Freiburger Obstverband (UFF) übernommen und mit Produzentenbeiträgen finanziert.
Poire à Botzi - IGP-Informationen - Produktion - Produktionszonen (meist F)
Grangeneuve Pflanzenchutzstelle - Obstbau
2024 OeLN Richtlinien im Obst- und Beerenbau SOV (ehemals SAIO) |
Weisungen zur Risiko-Reduktion bei PSM-Anwendungen |
SAIO - Wirkstoffliste mit Weisungen 2023 |
SAIO-Richtlinien 2022 |
ProCert - GUB-Zertifizierung der anerkannten Betriebe