Schonende Bodenbearbeitung

Schonende Bodenbearbeitung

Diese Massnahme zielt darauf ab, den Einsatz intensiver Bodenbearbeitungsgeräten einzschränken, um die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten.
Für Direktsaat, Streifensaat und Mulchsaat  wird ein Beitrag von Fr. 250.- / ha gewährt.

Zusammenfassung der Anforderungen

Die Flächen, die mit bodenschonenden Techniken angesät wurden, umfassen mindestens 60 %  der offenen Ackerfläche des  Betriebs.

Zwischen der Ernte der vorherigen Hauptkultur und der Ernte der geplanten Hauptkultur wird kein Pflug eingesetzt.

Beim Einsatz von Glyphosat darf die Menge von 1.5 kg Wirkstoff por Hektare und Jahr nicht überschritten werden.

Weizen oder Triticale nach Mais als Hauptkultur gilt nicht.

Kunstwiesen zählen ausschliesslich, wenn sie mittels Direktsaat angelegt wurden (keine Bodenbearbeitung).

Nützliche Informationen

Kontrollen

Für den OeLN, muss der Betriebsleiter die Angaben zu Bodenbearbeitung, Saat/Pflanzung,  Pflege der Kulturen, Zwischenkulturen, Wiesen und Weiden, Erntedaten/Schnitt/Weide/Mulch, die Erträge und, für die Ackerkulturen, die Sorten und Vorkulturen aufzeichnen. Es gibt keine zusätzlichen Anforderungen für die bodenschonenden Massnahmen.

Vorzubereitende Dokumente :

  • Feldkalender des laufenden Jahres und des Vorjahres

Betriebsleiter, die einen Antrag für gewisse Direktzahlungen stellen, müssen der Umsetzungsbehörde beweisen, dass sie die Anforderungen für die betroffenen Direktzahlungstypen erfüllen oder erfüll haben. Wenn der Feldkalender nicht alle Anforderungen für die Kontrolle erfüllen oder wenn der Kauf von Saatgut nicht belegt werden kann, werden die Bedingungen als “nicht erfüllt” beurteilt. Je nach Jahreszeit kann ein Besuch auf der Parzelle vor Ort verlangt werden.