Der Begriff "Oekologischer Leistungsnachweis" (OeLN) beschreibt die genauen ökologischen Anforderungen, welche die Basis bilden zum Bezug von Direktzahlungen.
Die Teilnahme beim OeLN bleibt freiwillig. Die ökologischen Ziele der Landwirtschaftspolitik beabsichtigen:
Damit diese Ziele erreicht werden, müssen im OeLN die folgende Anforderungen erfüllt werden:
Die OeLN-Kontrollen finden während der Vegeationszeit statt. Die Kontrolldauer ist abhängig von der Betriebsstruktur, aber auch von der Vorbereitungsqualität des Betriebsleiters.
Vorzubereitenden Dokumente :
OeLN-Dossier des laufenden Jahres
Parzellenplan
Nährstoffbilanz « definitif und abgeschlossen » des Vorjahres
Feld- oder Wiesenkalender des laufenden Jahres und des Vorjahres
Auslaufjournal
Ergebnisse der Bodenanalysen
Spritzentest
Sonderbewilligungen falls nötig
Fruchtfolgeplan (falls > 20 Aren Gemüse)
Während des Besuchs werden auch die Dünger- und Pflanzenschutzmittellager kontrolliert, um eine sachgerechte Lagerung zu gewärleisten.
Gleichzeitig dazu werden Kontrollen von Pflanzenschutzmittelrückständen in Pflanzen vorgenommen. Diese Kontrollen finden stichprobenartig und ohne Anwesenheit des Betriebsleiters statt. Ziel dieses Vorgehen ist es, zu prüfen, ob alle verwendeten Wirkstoffe für die untersuchte Kultur zugelassen sind.
Kantonaler Pflanzenschutzdienst
Berechnung der Nährstoffbilanz: Anmeldung
Pflanzenschutzmittelverzeichnis