Das BLW will den Nährstoffüberschuss reduzieren und das Klima verbessern, indem es die Deckungsgrade in der Nährstoffbilanz senkt. Deshalb wird für die Ackerflächen von Betrieben, die einen Stickstoffdeckungsgrad von 90 % nicht überschreiten, ein Beitrag gewährt. Diese freiwillige Massnahme startet mit der Berechnung der Nährstoffbilanz 2023.
Im OeLN (obligatorische) wird die 10 %ige Fehlerquote für Stickstoff und Phosphor (= Deckungsgrad von 110 %) in der Nährstoffbilanz gestrichen. Die Nährstoffbilanz ab 2024 darf die Deckungsgrade von 100 % nicht mehr überschreiten.
Die Kontrolle wird aufgrund der Angaben vom vergangenen Jahr und nur im Büro durchgeführt.
Vorzubereitende Dokumente:
Nährstoffbilanz vom letzten Jahr (oder dem Jahr davor, falls die Kontrolle vor dem 1. April erfolgt)
Feldkalender vom letzten Jahr (oder dem Jahr davor, falls die Kontrolle vor dem 1. April erfolgt)