Die Anforderungen, die die Verwendung der Kennzeichnung "Berg" und "Alp" definieren, sind in der Berg- und Alp-Verordnung (BAlV) beschrieben.
Die Verordnung über die Verwendung der Kennzeichnungen «Berg» und «Alp» verlangt, dass Berg- und Alpprodukte überwiegend aus Rohstoffen der angegebenen Region bestehen und in der Regel dort produziert werden.
Die Kontrollen der Kennzeichnung «Berg» werden im Sommer zusammen mit den OeLN-Kontrollen durchgeführt.
Vorzubereitende Dokumente:
Bezeichnung "Berg" und "Alp" - BLW
Verordnung über die Verwendung der Bezeichnung "Berg" und "Alp" - BAIV - BLW
PLVH - AGRIDEA (nur F)