Um die im OeLN geforderte Verringerung von Abdrift zu gewährleisten, muss bei jeder Pflanzenschutzmittelbehandlung (d.h. auf allen Parzellen, für alle Mittel und in allen Kulturen) mindestens eine Reduktionsmassnahme angewendet werden, die einem Punkt entspricht, wie zum Beispiel mit Injektordüsen bei maximal 3 bar Druck.
→ Hier finden Sie die Massnahmen, um die Abdrift im Ackerbau zu reduzieren
Zusätzliche Massnahmen zur Risikoreduktion
Für gewisse Mittel gibt es, je nach Bewilligung, zusätzliche Auflagen gegenüber den OeLN-Regeln zu beachten, wenn die Pflanzenschutzmittel auf Parzellen in der Nähe von Oberflächengewässern, in selteneren Fällen in der Nähe eines Biotops, einer Wohnzone oder eines Siedlungsgebiets (Schulen, Sportplätze, ..) ausgebracht werden. Die spezifischen Anforderungen jedes Produktes befinden sich im Pflanzenschutzmittelverzeichnis.